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1275. Dezember 21. Ober-Glogau.

Thome ap.

Wladizl., Herzog von Oppeln, gestattet, mit Zustimmung seiner Söhne, den Bürgern seiner Stadt (Ober-)Glogau 12 geschworene Rathmänner (viros consiliarios) zu erwählen, welche, wenn sie gegen das Statut und den herzoglichen Befehl Etwas thun, 6 Mk. Strafe zahlen sollen. Ausserdem erhält die Stadt auf St. Georg (April) einen Jahrmarkt und für dessen Besucher zunächst auf 6 Jahre Steuer- und Zollfreiheit, nach deren Ablauf die Besucher des Jahrmarkts dem Herzog den Zins zahlen sollen, qui in festo b. Galli in Ratibor solvi solet.

O. Z.


Aus einer anscheinend im Wesentlichen korrekten späteren Abschrift im Ober-Glogauer Stadtarchive (Kopie auf dem P.-A.) in deutscher Uebersetzuug bei Schnurpfeil, Geschichte von Ober-Glogau S: 17; das Original soll sich in Wien befinden.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.